Bundeskabinett beschließt Kürzung der Solarförderung
Das Bundeskabinett hat gestern Vormittag, dem 03.03.10 der geplanten Kürzung der Solarförderung zugestimmt und eine entsprechende Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Fraktionen von Union und FDP werden diesen Entwurf noch im März als eigenen Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einbringen.
Folgende Regelungen sollen zum 1. Juli in Kraft treten:
- Die Vergütung für Dachanlagen wird zusätzlich einmalig um 16 Prozent gesenkt.
- Die Vergütung bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird um 11 Prozent und für sonstige Flächen um 15 Prozent reduziert.
- Die Grenze für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt angehoben.
- Die jährliche Absenkung der Vergütung wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Werden 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozentpunkte und 2011 um 3 Prozentpunkte je 1.000 Megawatt zusätzlichem Marktvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt sinken die Vergütungssätze langsamer.
- Freiflächenanlagen auf Ackerflächen sollen nicht mehr gefördert werden.
- Für Freiflächenanlagen auf allen Flächenkategorien, die sich in der Planung befinden und die nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen sind, wird eine Übergangsregelung geschaffen: Die Anlagen, für die bis Ende 2009 ein Bebauungsplan besteht, dürfen bis Ende 2010 realisiert werden. Die einmalige Absenkung der Vergütung wird für diese Anlagen ausgesetzt.
- Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flächen entlang von Autobahnen und Bahntrassen (im Abstand von 100m zur Fahrbahn) sollen als Flächenkategorien in das EEG aufgenommen werden.
- Der Anreiz der Eigenbedarfsförderung für Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen sondern selbst verbrauchen, wird von 3,6 auf 8 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Der Gesetzentwurf wird nun in den kommenden Wochen im parlamentarischen Verfahren im Bundestag beraten. Dabei hält der Widerstand in den Ländern, der Opposition und dem Branchenverband des BSW-Solar und den Mitgliedsunternehmen weiter an. »Eine zu abrupte und drastische Kürzung birgt die Gefahr schwerer Marktverwerfungen und bedeutet den Verlust wertvoller Arbeitsplätze in einer hochmodernen Branche«, warnte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Auch Brandenburg und Thüringen kritisierten die Pläne.
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Kommentar des Bundesverbands für Solarwirtschaft: Solare Zukunft Deutschlands gefährdet
